Scrollen

Fragen & Antworten

zur Jahresabrechnung

Bei der Jahresabrechnung werden Aufwände des Abrechnungsjahres der Vorschreibung gegenübergestellt. Es kann sich daraus ein Guthaben oder eine Nachforderung ergeben.

Die Jahresabrechnung wird Ende Mai bzw. Anfang Juni bereitgestellt.
Die Heizkosten werden aliquot nach ihrem Verbrauch abgerechnet.

 

 

Warum muss ich den Rückstand aus der Jahresabrechnung zahlen, ich bin doch erst heuer eingezogen?

Anspruchsberechtigt auf das Guthaben oder auf die Nachforderung ist jene Person die zum Zeitpunkt der Jahresabrechnung (Mai) der Mieter der Wohnung ist. (siehe OGH-Urteil vom 18.06.1985)

Wann bekomme ich mein Guthaben?

 

 

 

 

Sepa-Lastschriftenmandant: Das ausgewiesene Guthaben wird mit der Zahlung Juli verrechnet.

 

 

 

Dauerauftrag/manuelle Zahlung: Bei Dauerauftrag oder Zahlscheineinzahlung ersuchen wir um selbständigen Abzug des Guthabens mit der Zahlung Juli.

 

 

 

 

Wann muss ich die Nachforderung zahlen?

 

 

Sepa-Lastschriftenmandant: Die ausgewiesene Nachforderung wird Anfang Juli verrechnet.

 

Dauerauftrag/manuelle Zahlung: Wir ersuchen Sie, die ausgewiesene Nachforderung bis 01. Juli einzubezahlen.

 

 

 

 

Wieso unterscheidet sich meine Abrechnung mit meinem Nachbar?

Durch folgende Punkte unterscheidet sich die Abrechnung:

  • Nutzfläche bzw. Nutzwert
  • Monatliche Vorschreibung
  • Heizverhalten
  • Wasserverbrauch

 

 

Weitere Fragen?

Ihre Ansprechpartner der GSG Lenzing stehen Ihnen sehr gerne beratend zur Verfügung. 

Allgemeine Anfrage

Für alle Suchenden

Einzugsgebiete

Wohnen in Oberösterreich

Aktuelles

Neues von der GSG